Bei Interesse findet ein Infogespräch mit einer Mitarbeiterin* von Lotta e.V.  in unseren Räumen statt. In diesem Gespräch stellen wir unsere Einrichtungen vor und möchten die Antragstellerin* kennen lernen.

Der Antrag für die ambulante Betreuung oder das teilstationäre Wohnen wird beim Sozialamt, Abteilung Eingliederungshilfe gestellt.

Die Kosten  werden, sofern Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden, in der Regel nach SGB XII § 53 i.V. mit SGB IX § 55 vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen.

Für die Ambulant Qualifizierte Assistenz ist Voraussetzung, einen Wohnsitz in Kiel zu haben.

Für das teilstationäre Wohnen gilt:
Hier spielt der Wohnsitz keine Rolle. Die Eingliederungshilfe der Stadt bzw. des Kreises, in der die Antragstellerin* ihren derzeitigen Wohnsitz hat, ist zuständig.

Wenn beide Seiten einen Einzug befürworten und die Antragstellerin* von der Eingliederungshilfe eine Kostenzusage bekommen hat, findet ein weiterer Termin statt, um die zukünftige Wohngruppe kennen zu lernen.

Ohne konkrete Einzugsabsicht und Kostenzusage kann keine Besichtigung der Wohngruppen stattfinden.